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    Unsere Fahrschule

    Alles rund ums Fahren

    Fahrlehrer Team

    Lerne bei unseren sympathischen und geduldigen Lehrern fahren!

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    Aufbauseminar

    Für Führerscheinbesitzer bieten wir Auffrischkurse ganz im individuellen Tempo an.

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    Erste-Hilfe Kurs

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    WARUM WIR

    Wir bringen dich auf die Straße

    Wir wissen es, wie wichtig es ist, die passende Fahrschule zu finden. Schließlich geht es für viele darum, zum ersten Mal in ihrem Leben den Führerschein zu machen. Für viele bedeutet der Führerschein Unabhängigkeit und ein Stück Freiheit. Wir bringen dich sicher an dein Ziel und bringen dir bei, ein verantwortungsvoller Verkehrsteilnehmer zu sein!

    Leicht erreichbar

    Wir sind im Herzen von Bad Cannstatt und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln super zu erreichen

    Freundlich & kompetent

    Wir helfen dir bei allen Fragen weiter. Dumme Fragen gibt es nicht.

    Expertise

    Wir sind ein etabliertes Familienunternehmen, welches seit vielen Jahren Stuttgarts Einwohner zum Führerschein bringt.

    Nette Fahrlehrer

    Unsere sympathischen Fahrlehrer tragen zu einem angenehmen und entspannten Lernklima bei.

    1000

    erfolgreiche Abschlüsse in den letzten 7 Jahren

    3

    Fahrlehrer

    5

    Fahrschul Fahrzeuge

    1999

    Berufserfahrung seit

    WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!

    – Theorieunterricht: Mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff

    – Fahrunterricht: Die Anzahl der „normalen“ Übungsfahrten ist nicht vorgeschrieben. Hier benötigst du so viele, bis du das Fahren beherrschst und das Auto sicher im Verkehr führen kannst.

    – Gesetzlich vorgeschrieben sind jedoch die sogenannten Sonderfahrten: fünf Überlandfahrten (225 Minuten), vier Autobahnfahrten (180 Minuten) und drei Nachtfahrten (135 Minuten).

    Um die Führerscheinprüfung zu bestehen, musst du 55 Minuten ohne schwerwiegende Fehler nach Vorgaben des Prüfers am Straßenverkehr teilnehmen. Dazu gehört auch das Einparken. Wo und wie eingeparkt werden muss, hängt vom Prüfer ab. Der Prüfer sitzt auf dem Rücksitz, dein Fahrlehrer sitzt neben dir auf dem Beifahrersitz. Dein Fahrlehrer darf während der Prüfung keine konkreten Tipps oder Anweisungen geben.

    Ein Wechsel der Fahrschule ist manchmal unumgänglich, z.B. wenn du umziehst.

    So gehst du vor:

    -Fahrschule informieren: Gebe deiner Fahrschule möglichst früh Bescheid, wenn du die Ausbildung bei ihr nicht abschließen kannst.

    -Bescheinigungen von der Fahrschule ausstellen lassen: Deine alte Fahrschule ist verpflichtet, dir eine theoretische und praktische Ausbildungsbescheinigung auszustellen. Diese legst du dann bei deiner neuen Fahrschule vor.

    -Fahrerlaubnisbehörde informieren: Der Fahrschulwechsel sollte unter Angabe der alten und neuen Fahrschule der Fahrerlaubnisbehörde angezeigt werden. Manche Fahrschulen übernehmen das auch für dich und übersenden bei einem Umzug deine Führerscheinakte an die zuständige Prüfstelle des neuen Wohnortes.

    – Neue Fahrschule finden

    -Die Ausbildung erfolgreich bei der neuen Fahrschule abschließen.

    Du kannst die Fahrschule auch wechseln, wenn du mit deiner alten nicht mehr zufrieden bist. Spreche uns einfach an!

    Durchgefallen bedeutet zunächst erst einmal nur eines: Die praktische Prüfung muss wiederholt werden.
    Falls es im ersten Anlauf nicht mit dem Führerschein geklappt haben sollte, kann man leider nicht direkt am selben Tag den nächsten Versuch starten. Laut Gesetz muss “ein angemessener Zeitraum” (i.d.R. zwei Wochen) vergangen sein, bevor du wieder die Fahrprüfung antreten darfst.
    Selbstverständlich kannst du auch länger als die üblichen 14 Tage warten mit der Wiederholungsprüfung.
    Die praktische Prüfung muss jedoch innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der Theorieprüfung erfolgen. Liegt mehr als ein Jahr zwischen bestandener Theorie und der praktischen Fahrprüfung, muss die theoretische Prüfung noch einmal neu gemacht werden.

    Die praktische Prüfung kann so oft wiederholt werden, wie nötig. Allerdings kann nach einigen Fehlschlägen angezweifelt werden, ob der Fahrschüler überhaupt in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Das bedeutet: Man muss zur MPU. Mit der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung soll festgestellt werden, ob überhaupt eine Fahreignung vorliegt oder ob der Fahrschüler generell von den Prüfungen auszuschließen ist.

    Wir helfen dir weiter

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    Für Anfragen ruf uns an

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