Mit einem Automatikauto die Prüfung absolvieren – und trotzdem Schaltwagen fahren dürfen
Seit 2021 gibt es den Führerschein B197. Die Fahrprüfung wird zwar mit einem Automatikfahrzeug absolviert, jedoch werden auch Fahrstunden in einem Schaltwagen abgelegt, sodass nach Erwerb des Führerscheins auch ein Schaltwagen gefahren werden darf.
Prüfung mit Automatikauto machen und trotzdem Schalten lernen
Der B197 erlaubt es, bei der Führerscheinausbildung Fahrzeuge mit Automatikgetriebe und Schaltgetriebe zu kombinieren. Die Prüfung darf mit einem Automatikauto gemacht werden. Das nimmt vielen Fahrlernern die Angst vor der praktischen Prüfung. Für viele erleichtert es auch das Fahren lernen.
Praktische Fahrausbildung kombiniert mit Schaltfahrzeugen
In der Fahrpraxis beim Führerschein B197 wird das Fahren mit Automatikfahrzeugen sowie mit Schaltgetriebe gelernt. Es gibt später keine Einschränkungen, welche Art von Fahrzeugen geführt werden darf.
Bedingungen für den B197 Führerschein
- Mindestens zehn Fahrstunden auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
- Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer
- Vorlage einer Bescheinigung der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt
Es wird keine gesonderte Prüfung im Schaltwagen gefordert!