Sicher und erfolgreich zum Führerschein
Der Führerschein der Klasse B ist der “Standard” unter der Führerscheinklassen. Mit dieser Klasse dürfen Kraftfahrzeuge (keine Krafträder) geführt werden.
Erlaubt ist mit der Führerschein Klasse B das führen von:
- Kfz bis zu 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM)
- Kfz bis zu 9 Sitzplätzen (inklusive Fahrer)
- Kfz mit Anhänger, dabei darf die zGM des Anhängers 750 kg nicht überschreiten, oder die Gesamtmasse darf nicht 3500 kg übersteigen (Auto+Anhänger)
Wir sind eine etablierte und langjährig bestehende Fahrschule, die euch sicher und verantwortungsbewusst zu eurem Führerschein der Klasse B bringt. Ihr lernt in Schaltfahrzeugen und könnt damit später auch Automatik-Autos fahren.
Bei Antragstellung vom Fahrschüler benötigte Unterlagen:
- Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs
- Biometrisches Passbild
Mindestalter für den Führerschein Klasse B
18 Jahre
Begleitetes Fahren (B17) ab 17 Jahren
Probezeit
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis gilt eine Probezeit von 2 Jahren. In dieser Zeit hat ein Fehlverhalten besonders harte Folgen, da sich der Fahrer in den ersten 2 Jahren erstmal “beweisen” muss, dass er ein sicherer und verantwortungsvoller Verkehrsteilnehmer ist.
Berechtigungen mit dem Führerschein der Klasse B
Mit dem B-Führerschein einher geht die Berechtigung, auch Fahrzeuge der Klassen AM und L zu fahren.
Zur Klasse AM gehören Krafträder / Kleinkrafträder, deren Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht übersteigt.
Mit dem L-Schein darf man Traktoren mit max. 40 km/h im Straßenverkehr führen, optional mit einem Anhänger; dann gilt die Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h.
Ab dem 19.1.2013 erworbene Führerscheine der Klasse B umfassen auch dreirädrige Kraftfahrzeuge, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Bei Kraftfahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW muss der Inhaber der Fahrerlaubnis das Mindestalter von 21 Jahren aufweisen.