Aufbauseminar

Wer innerhalb der 2-jährigen Probezeit auffällig wird, muss an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen. Das Seminar soll Fahranfänger unterstützen ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr vorschriftsmäßig zu verhalten.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger

Das Aufbauseminar für Fahranfänger wird vom Straßenverkehrsamt beispielsweise bei folgenden Verkehrsverstößen angeordnet:

  • Bei einen schwerwiegenden Regelverstoß wie “Fahrerflucht”, zu dichtes
    Auffahren mit Lichthupe auf der Autobahn, Überholen trotz Überhol-
    verbots und Nichtbeachtung des Rotlichts der LZA etc.
  • Bei zwei weniger schwerwiegenden Regelverstößen bei Ordnungs-
    widrigkeiten mit 40,00 € oder mehr nach dem Bußgeldkatalog.
    Ein weniger schwerwiegender Regelverstoß kann aber als ein
    schwerwiegender gewertet werden, wenn er mit tragischen Folgen
    verbunden ist.

Inhalte und Dauer des Seminars

Während des Seminars werden die Auffälligkeiten aller Teilnehmer und die Wege zur zukünftigen Vermeidung besprochen. Das Seminar umfasst 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten, sowie eine Beobachtungsfahrt zwischen der 1. und 2. Sitzung, die innerhalb eines Zeitraums von mindestens 2 und maximal 4 Wochen absolviert werden müssen. Die Ausbildung erfolgt in Gruppen von 6 bis zu 12 Teilnehmern.

Weitere Informationen:

Die Probezeit endet normaler Weise zwei Jahre nach Erwerb der Fahrerlaubnis. Bei Anordnung eines ASF-Seminars verlängert sich diese einmalig um 2 Jahre.

Innerhalb der Probezeit kann die Fahrerlaubnis wegen Nichteignung des Fahranfängers (z.B. wegen Alkoholdelikte etc.) wieder entzogen werden.