Coronaschutzmaßnahmen 6

Liebe Kunden,

laut der neusten Corona-Schutzverordnung muss nun unabhängig von der jeweiligen Inzidenzstufe kein Negativtestnachweis vorgelegt werden, wenn neben der zu unterrichtenden Person maximal zwei weitere Personen in einem Auto, Raum oder Theorieunterricht sind. Somit können Fahrstunden und Praxisprüfungen nun wieder ohne Nachweis erfolgen.

Bei den Theorieunterrichten und Kursen mit mehr als den oben genannten Personen kommt es auf die Inzidenzstufe an. In Inzidenzstufe 1 ist kein Nachweis erforderlich. Bei den Stufen 2 und 3 muss er jedoch vorgelegt werden. Diese Regelung gilt auch für die Theorieprüfungen.

Bei den Prüfungen kommt es momentan aufgrund von fehlenden Prüfungsplätzen leider zu starken Verzögerungen. Der TÜV arbeitet bereits an der Lösung dieses Problems und wir hoffen, dass es bald wieder schneller weitergeht.

Wir bitten euch weiterhin folgendes beim Besuch unserer Filialen zu berücksichtigen:

– Bitte macht für alles einen Termin aus!

– Zutritt nur mit FFP2-Maske

– Maximal 2 Kunden in der Filiale

– Bevorzugt können wir auch gerne einen Termin zur Onlineberatung ausmachen

Wir werden erstmal weiterhin die Fast Lane-Blöcke als Onlineunterricht anbieten. Für die Zusatzunterrichte und Kurse vor Ort muss wie oben geschrieben, ein negativer Schnelltest vorliegen, wenn die Inzidenzstufe höher als 1 ist. Dank der neusten Erleichterungen muss ab dem 21.06. während des Unterrichts keine Maske getragen werden, wenn ein Sitzplan vorliegt.

Für die praktische Ausbildung ist weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske (oder einer medizinischen Maske ebenfalls dank der neusten Erleichterungen ab dem 21.06.) verpflichtend. Aufgrund der vorgeschriebenen Pausen werden wir leider nicht so viele Fahrstunden anbieten können, wie es normalerweise der Fall wäre. Zum Schutz aller, bitten wir hier um euer Verständnis.

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